Konzepterstellung, Koordination, Realisierung, Technische Wartung:
indes-Bierhaus, Werbeagentur Burgkirchnerweg 12 4540 Bad Hall Tel: +43 (7258) 6237 www.bierhaus.at Links: http://www.foreign-trade.at
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Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen 1. Angebot und Angaben über Preis und Lieferzeiten sind freibleibend. Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben sowie Abbildungen sind annähernd und unverbindlich. 2. Der Auftrag ist für den Besteller ohne Vorbehalt bindend, für den Liefe-ranten erst nach Rechnungslegung. Wünscht der Besteller einen Rücktritt von seinem Auftrag, ist dies durch eine Zahlung von 25 % des Warenwer-tes möglich - nicht anwendbar für Bestellungen wie in Punkt 10 beschrie-ben. 3. Gefahrenübergang: a) Alle Waren gelten als „ab Lager" verkauft. b) Die Lieferung gilt als erfüllt, wenn die Liefergegenstände dem Fracht-führer oder Spediteur übergeben sind. Die Verladung und der Versand erfolgen in allen Fällen auf Gefahr des Käufers, auch dann, wenn „frei Empfangsstation" oder „frei Empfänger" geliefert wurde. Alle Lieferungen sind transportversichert. Prüfen Sie unbedingt bei Übernahme des Pake-tes (der Lieferung), ob eine Beschädigung ersichtlich ist. Bitte vermerken Sie jede Beschädigung am Lieferschein bevor Sie Ihre Unterschrift abge-ben. Dies erleichtert bei eventuellen Transportschäden die Schadens-abwicklung mit der Versicherung. 4. Lieferfristen: Lieferfristen sind stets unverbindlich, werden aber nach Möglichkeit ein-gehalten. Schadenersatzansprüche aus dem Titel etwaiger Lieferzeit-überschreitungen oder Nichtlieferung werden ausgeschlossen. 5. Zahlungsbedingungen: Alle Zahlungen sind ausschließlich im Sinne der vereinbarten Zahlungsbedingungen an den Verkäufer zu leisten. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsziele werden 14 % p. a. Ver-zugszinsen berechnet. Der gesamte offene Kaufpreis ist fällig, wenn der Käufer vereinbarte Zahlungen nicht rechtzeitig leistet. Bei Zahlungsverzug sind alle Mahn- und Inkassospesen vom Käufer zu tragen. 6. Preise: a) Alle Preise gelten freibleibend „ab Lager" des Verkäufers. Ist die Liefe-rung mit Zustellung vereinbart, verstehen sich die Preise ohne Entladung und weitere Verbringung. b) Alle angegebenen Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt der Preisangabe. Kostenänderungen bis zur Lieferung gehen zu Gunsten bzw. zu Lasten des Käufers. 7. Eigentumsvorbehalt: Der Verkäufer behält sich bis zur vollständigen Be-zahlung des Kaufpreises das Eigentumsrecht vor. Nicht vollständig be-zahlte Waren dürfen weder weiterverkauft oder verpfändet werden. Der Käufer räumt der Fa. TECHNIK-PLUS das Recht ein, bei grobem Zahlungs-verzug (trotz Mahnungen) die gelieferte Ware ohne weitere Verständi-gung auf Kosten des Käufers abzuholen, in Besitz zu nehmen und, nach Schätzung durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen, zum Schätzpreis zu verkaufen. Der Schätzpreis ist mit der ausständigen Forde-rung zu verrechnen. Bei einem eventuellen Mindererlös hat der Käufer die Differenz zu tragen. Die Kosten der Schätzung sowie der dem Verkäufer entstandene Schaden gehen zu Lasten des Käufers. Gerichtsstand: Feldbach. 8. Garantie und Produkthaftung: Da die Montage dieser Ersatzteile und Geräte außerhalb des Einflussbe-reiches des Verkäufers liegt, haftet dieser auf keinen Fall für auftretende Schäden an der gelieferten Ware, an anderen in Mitleidenschaft gezo-genen Teilen sowie für Personenschäden die durch unsachgemäßen Einbau entstehen. Der Käufer erhält eine 6-monatige Gewährleistung (wo gekennzeichnet 2 Jahre) bei sachgemäßem Einsatz. Die Gewährleistung erfolgt nur auf Materialersatz. Der Verkäufer haftet für Mängel immer nur im Rahmen der Gewährleistung durch die Lieferfirmen. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind aufgewendete Löhne und Kosten für Ein- und Ausbau, sowie starker Beanspruchung ausgesetzte Teile. Ge-währleistung versteht sich nur bei Erfüllung der vertraglichen Verpflich-tungen des Käufers, insbesondere bei Einhaltung der vereinbarten Zah-lungsbedingungen. Eventuelle Umbauarbeiten von bereits am Traktor angebauten Zusatzgeräten gehen zu Lasten des Käufers. Wird eine Re-paratur von Personen durchgeführt, welche nicht die notwendige Quali-fikation aufweisen, ist jede Garantie ausgeschlossen. Gegen Kostenersatz stellen wir gerne qualifizierte Mechaniker bereit. Die zweijährige Garantie kann nur gewährt werden, wenn die von uns mitgelieferte Garantiekarte vollständig ausgefüllt, innerhalb 14 Tage nach Lieferung, an die Fa. TECHNIK-PLUS Sämaschinen e.U. eingeschickt wird. 9. Mängelrügen: Mängel oder Beanstandungen müssen bei sonstigem Ver-lust der Gewährleistung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung, durch eingeschriebenen Brief dem Verkäufer be-kanntgegeben werden. Für den Nachweis der Mängel ist der Untersu-chungsbefund des Verkäufers bzw. Werkes maßgebend. Der Verkäufer nimmt Rücksendungen bemängelter Waren oder Teile, nach Umtausch oder Nachbesserung, an den Käufer unfrei vor. 10. Rücklieferungen: Rücklieferungen können nur nach vorheriger Vereinbarung und frachtfrei an den Verkäufer erfolgen. Sonderanfertigungen oder Anbausätze mit speziell angefertigten Komponenten können nicht umgetauscht oder zu-rückgenommen werden. 11. Die Lieferungen entsprechen den Allgemeinen Verkaufsbedingungen für den Handel, herausgegeben von der Wirtschaftskammer Steiermark, Sektion Handel. 12. Die diesen Vertrag abändernden und ergänzenden Vereinbarungen be-dürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form. Druckfehler vorbehalten. 13. Verpackungen werden von uns mehrmals verwendet. Wir nehmen von uns geliefertes Verpackungsmaterial zurück. Bitte senden Sie dieses an uns - Frachtfrei!
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